Rechtsanwältin und Notarin
Sabrina Deiseroth
- Fachanwältin für Erbrecht
- Notarin
Tätigkeitsschwerpunkte
Allgemeines Zivilrecht
- Kaufvertragsrecht
- Werkvertragsrecht
- Dienstverträge
- Darlehensverträge
- Schadenersatzansprüche
- Rechte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Erbrecht
Erbrecht – Fachanwältin für Erbrecht in Bad Hersfeld
Mit Rechtsanwältin Sabrina Deiseroth verfügt unsere Kanzlei über eine spezialisierte Fachanwältin für Erbrecht in Bad Hersfeld. Seit vielen Jahren liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Erbrecht und in der Nachlassgestaltung. Neben der anwaltlichen Beratung steht Ihnen auch unser Notariat für die rechtssichere Gestaltung erbrechtlicher Regelungen zur Verfügung.
Als Fachanwältin für Erbrecht nimmt Sabrina Deiseroth regelmäßig an Fortbildungen teil und ist mit den aktuellen Entwicklungen im Erbrecht bestens vertraut. Auch unsere Notare Carsten Lenz, Barbara Croll, Alexander Schade und Sabrina Deiseroth bilden sich fortlaufend im Bereich der erbrechtlichen Gestaltung weiter.
Wir beraten und vertreten Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer sowie Testamentsvollstrecker außergerichtlich und vor Gericht. Unsere Mandanten kommen aus Bad Hersfeld, dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg sowie aus ganz Osthessen.
Testament und erbrechtliche Gestaltung
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der individuellen Nachlassplanung und der Gestaltung letztwilliger Verfügungen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines rechtssicheren Testaments und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihre persönliche und familiäre Situation abgestimmte Lösung.
Ob Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament, Erbvertrag oder Geschiedenentestament – wir beraten Sie umfassend zu den Vor- und Nachteilen der jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei berücksichtigen wir auch steuerliche Aspekte, die Unternehmensnachfolge sowie die Vermeidung späterer Erbstreitigkeiten.
Unser Ziel ist es, Erbschaftsteuerbelastungen und Pflichtteilsansprüche soweit rechtlich möglich zu minimieren und Ihren Nachlass optimal zu strukturieren.
Behindertentestament
Das Behindertentestament ist eine besondere Form der Nachlassgestaltung für Familien mit einem behinderten Angehörigen. Durch eine sorgfältige testamentarische Gestaltung kann sichergestellt werden, dass dem betroffenen Angehörigen auch nach Ihrem Tod finanzielle Vorteile zugutekommen, ohne dass das Familienvermögen weitgehend für Sozialleistungen eingesetzt werden muss.
Unsere Kanzlei berät Sie umfassend bei der rechtssicheren Gestaltung eines Behindertentestaments.
Pflichtteil und Pflichtteilsrecht
Wird eine Person durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie keinen Anspruch auf den Nachlass hat. Häufig bestehen Pflichtteilsansprüche.
Wir prüfen Ihre Ansprüche, berechnen den Pflichtteil und setzen diesen außergerichtlich oder gerichtlich durch. Ebenso vertreten wir Erben, die mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert werden, und unterstützen bei der Berechnung berechtigter Ansprüche sowie der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Enterbung und Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
Eine geplante Enterbung oder die Reduzierung künftiger Pflichtteilsansprüche sollte frühzeitig vorbereitet werden. Unsere Rechtsanwälte und Notare beraten Sie zu den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Durch lebzeitige Schenkungen, Pflichtteilsverzichtsverträge oder Abfindungsvereinbarungen können spätere Konflikte innerhalb der Familie vermieden und Pflichtteilsbelastungen reduziert werden. Wir begleiten Sie bei der Planung und notariellen Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen.
Vermächtnis
Wurde Ihnen durch Testament ein Vermächtnis zugewandt, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den Erben. Falls erforderlich, vertreten wir Sie auch gerichtlich.
Erbschein
Für viele Nachlassangelegenheiten wird ein Erbschein benötigt. Unsere Fachanwältin für Erbrecht Sabrina Deiseroth begleitet Sie bei der Beantragung eines Erbscheins und vertritt Sie in streitigen Verfahren vor dem zuständigen Nachlassgericht.
Erbauseinandersetzung
Ist eine Erbengemeinschaft entstanden, muss der Nachlass häufig aufgeteilt werden. Besonders bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen entstehen dabei oftmals Konflikte.
Wir unterstützen Sie bei der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung und entwickeln praktikable Lösungen für die Aufteilung des Nachlasses. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen konsequent gegenüber den übrigen Miterben.
Ihre Kanzlei für Erbrecht in Bad Hersfeld
Unsere Kanzlei verbindet jahrzehntelange Erfahrung im Erbrecht mit aktueller fachanwaltlicher Spezialisierung. Wir beraten und vertreten Mandanten in Bad Hersfeld, Hersfeld-Rotenburg und der gesamten Region in allen Fragen rund um Testament, Erbschein, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Nachlassregelung und Unternehmensnachfolge.
Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Fachanwältin für Erbrecht in Bad Hersfeld. Wir unterstützen Sie kompetent, persönlich und engagiert bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten.
Medizinrecht
Medizinrecht – Fachanwalt für Medizinrecht: Kompetente Beratung und Vertretung im Gesundheitswesen
Das Medizinrecht gehört zu den anspruchsvollsten und dynamischsten Rechtsgebieten. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), weitere Leistungserbringer des Gesundheitswesens sowie Patienten sehen sich regelmäßig mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Gesetzliche Neuerungen, berufsrechtliche Anforderungen und die zunehmende Regulierung des Gesundheitswesens erfordern eine fundierte rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Medizinrecht.
Mit Alexander Schade, Fachanwalt für Medizinrecht, verfügt unsere Kanzlei über besondere Qualifikationen und langjährige Erfahrung im Gesundheitsrecht. Wir beraten und vertreten Patienten, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser, MVZ und Unternehmen des Gesundheitswesens außergerichtlich sowie vor Gerichten, Behörden, Ärztekammern und berufsständischen Institutionen.
Unsere Schwerpunkte im Medizinrecht
Behandlungsfehler und Arzthaftungsrecht
Ein Behandlungsfehler kann schwerwiegende gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen haben. Wir unterstützen Patienten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche nach ärztlichen Behandlungsfehlern, Aufklärungsfehlern oder Pflegefehlern. Unsere Kanzlei prüft mögliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, begleitet medizinische Begutachtungsverfahren und vertritt Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen sowie vor Gericht.
Unsere Leistungen im Bereich Arzthaftungsrecht umfassen insbesondere:
- Behandlungsfehler
- Aufklärungsfehler
- Diagnosefehler
- Geburtsschäden
- Krankenhaushaftung
- Schadensersatzansprüche
- Schmerzensgeldansprüche
Berufsrecht und Zulassungsrecht der Heilberufe
Wir beraten Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Angehörige der Heilberufe in allen Fragen des Berufsrechts und Zulassungsrechts. Dabei begleiten wir Mandanten bei Verfahren vor Kammern, Behörden und Zulassungsgremien.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen:
- Approbationsrecht
- Berufsrecht der Heilberufe
- Zulassungsrecht
- Weiterbildungsrecht
- Disziplinarrecht
Vertragsarztrecht (Kassenarztrecht) und Praxisführung
Das Vertragsarztrecht bildet die Grundlage der vertragsärztlichen Versorgung. Fehler bei Zulassungen, Abrechnungen oder Praxisstrukturen können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Wir beraten Ärzte und medizinische Einrichtungen umfassend bei allen Fragen des Vertragsarztrechts und Kassenarztrechts.
Dazu gehören insbesondere:
- Vertragsarztrecht (Kassenarztrecht)
- Zulassungsverfahren
- Belegarztrecht
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
- Chefarztrecht
- Krankenhausrecht
- Gebührenrecht
Vertragsgestaltung für Ärzte, Praxen und MVZ
Eine rechtssichere Vertragsgestaltung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg medizinischer Kooperationen. Unsere Kanzlei begleitet die Erstellung, Prüfung und Verhandlung sämtlicher Verträge im Gesundheitswesen.
Wir beraten insbesondere bei:
- Ärztepartnerschaften
- Gemeinschaftspraxen
- Praxisgemeinschaften
- Berufsausübungsgemeinschaften
- Kooperationsverträgen
- Gesellschaftsverträgen
- Praxisübernahmen
- Praxisabgaben
- MVZ-Gründungen
Arbeitsrecht der Heilberufe
Im Gesundheitswesen gelten zahlreiche arbeitsrechtliche Besonderheiten. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im medizinischen Bereich.
Hierzu zählen insbesondere:
- Arbeitsverträge für Ärzte und medizinisches Personal
- Chefarztverträge
- Vergütungsregelungen
- Kündigungen
- Aufhebungsverträge
- Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis
Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht und Apothekenrecht
Die regulatorischen Anforderungen im Gesundheitswesen nehmen stetig zu. Wir unterstützen Unternehmen, Apotheken und Leistungserbringer bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und vertreten ihre Interessen gegenüber Behörden und Gerichten.
Unsere Beratung umfasst insbesondere:
- Arzneimittelrecht
- Medizinprodukterecht
- Apothekenrecht
- Heil- und Hilfsmittelrecht
- Heilmittelwerberecht
Arztstrafrecht und Haftungsrecht im Gesundheitswesen
Strafrechtliche Vorwürfe gegen Ärzte und andere Leistungserbringer können weitreichende berufliche Konsequenzen haben. Unsere Kanzlei verteidigt Mandanten in Ermittlungs- und Strafverfahren und berät präventiv zur Vermeidung rechtlicher Risiken.
Schwerpunkte sind:
- Arztstrafrecht
- Arzt- und Krankenhaushaftung
- Abrechnungsbetrug
- Korruptionsvorwürfe im Gesundheitswesen
- Regressverfahren
- Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
Werbe- und Wettbewerbsrecht der Heilberufe
Werbung im Gesundheitswesen unterliegt besonderen gesetzlichen Anforderungen. Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz oder das Wettbewerbsrecht können zu Abmahnungen und gerichtlichen Verfahren führen.
Wir beraten und vertreten insbesondere bei:
- Werberecht für Ärzte und Heilberufler
- Heilmittelwerberecht
- Wettbewerbsrecht
- Abmahnungen
- Unterlassungsansprüchen
- Wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten
Fachanwalt für Medizinrecht – Ihr Ansprechpartner im Gesundheitsrecht
Das Gesundheitswesen befindet sich in einem ständigen Wandel. Unsere Kanzlei verbindet juristische Expertise mit einem tiefen Verständnis der wirtschaftlichen und organisatorischen Anforderungen medizinischer Berufe und Einrichtungen. Durch die Spezialisierung im Medizinrecht und die Qualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht bieten wir eine umfassende, praxisnahe und individuelle Beratung.
Wenn Sie Unterstützung im Arzthaftungsrecht, Vertragsarztrecht, Approbationsrecht, Krankenhausrecht, Arztstrafrecht, Apothekenrecht oder einem anderen Bereich des Medizinrechts benötigen, stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung im Medizinrecht.
Immobilienrecht
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- Rückabwicklung von Verträgen
Kontakt:
SABRINA DEISEROTH
GEBOREN 1988 IN BAD HERSFELD
Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
Begleitstudium Europarecht in Würzburg