Häufige Fragen
FAQ
Auf dieser Seite haben wir häufig gestellte Fragen, die sogenannten FAQ (engl. = Frequently Asked Questions) für Sie zusammen gestellt.
FAQ
Was bringe ich zum Erstgespräch mit?
Bereits bei der Terminvereinbarung werden Sie individuell darauf hingewiesen, welche Unterlagen zum Erstgespräch benötigt werden. Gerne übersenden Sie uns diese Unterlagen nach Terminvereinbarung vorab per E-Mail. Dann können wir Ihre Akte bereits vorbereiten und Sie vermeiden Wartezeiten.
Bei gerichtlichen Angelegenheiten benötigen wir auch den Briefumschlag, um den korrekten Zeitpunkt der Zustellung prüfen zu können.
Sollten Sie Rechtschutzversichert sein, nehmen Sie zunächst Kontakt zu Ihrer Versicherung auf, um die Schadennummer zu erhalten. Diese benötigen wir sodann zur schnelleren Bearbeitung der Deckungsanfrage.
Warum sollte ich mich an einen Fachanwalt wenden?
Wenn Sie auf einem bestimmten Rechtsgebiet einen Fachanwalt beauftragen, sind Sie bestens beraten und vertreten. Der Fachanwaltstitel ist eine Gewähr für besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung.
Diesen Titel erhält nur, wer seine theoretischen Kenntnisse im Rahmen einer Prüfung bewiesen hat und nachweislich praktische Erfahrungen gesammelt hat, die über das übliche Maß der beruflichen Ausbildung hinausgehen.
Der Fachanwalt ist außerdem verpflichtet, sich pro geführter Fachanwaltschaft mindestens 15 Stunden im Jahr fortzubilden.
Darf ein Anwalt das Mandat ablehnen?
Ein Rechtsanwalt darf ein ihm angetragenes Mandat grundsätzlich ablehnen. In der Praxis wird er davon jedoch nur selten gebrauch machen. Im Fall von Vertretungsverboten ist der Rechtsanwalt allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, das Mandat abzulehnen. Die Mandatsübernahme steht daher zunächst immer unter Vorbehalt, weil eine abschließende Prüfung möglicher Ausschlussgründe oder Interessenkollisionen meist nicht ohne Weiteres im ersten Beratungsgespräch möglich ist. Je ausführlicher Sie Ihren Anwalt also über mögliche Ablehnungsgründe informieren, desto unwahrscheinlicher wird eine notwendige Mandatsablehnung zu einem späteren Zeitpunkt.
Terminvereinbarungen
Die Kanzlei hat keine automatische online Terminvereinbarung, da sich gezeigt hat, dass dieses oft zu Wartezeiten führt und nicht effektiv ist.
Am einfachsten vereinbart man einen Besprechungstermin telefonisch. Man wird dann mit der Assistenz des jeweiligen sachbearbeitenden Rechtsanwaltes/Fachanwaltes/Notars verbunden, die kurzfristig einen Termin vergeben und dann schon mitteilen kann, welche Unterlagen zum Besprechungstermin mitzubringen sind. Die entsprechenden Formulare zum Datenschutz und zum E-Mail Verkehr findet man unter Infos & News Formulare. Auch können schon die Kontaktdaten gespeichert werden und es kann dadurch die Kollisionsprüfung durchgeführt werden. Ein Anwalt darf niemals die Gegenseite beraten oder im Notariat vorher tätig gewesen sein und muss dann dieses Mandat ablehnen.
Unter der Mailadresse kanzlei@scheurmann-schraad.de kann man seine Wünsche nach einer Vertretung mitteilen und um einen Rückruf bitten. Die Kanzlei meldet sich dann sofort und hat bei allen Anfragen kurze Reaktionszeiten.
Welche Vorteile bringt die Mitgliedschaft bei DIRO?
Die Kanzlei ist Mitglied im internationalen Netzwerk DIRO. Dadurch haben Mandanten die Sicherheit, dass bei einem Auslandsbezug kostenfrei zur jeweiligen landesbezogenen Rechtsfrage eine Auskunft eingeholt werden kann. Daneben können im jeweiligen Land qualifizierte Rechtsanwälte vermittelt werden. Für Rechtsgebiete, die die Kanzlei nicht bearbeitet (z.B. Steuerrecht, Kartellrecht) und keine entsprechenden Fachanwälte hat, findet die Kanzlei diese im Netzwerk. Auch können so gemeinsam Verträge erstellt und jeweiliges Spezialwissen eingebracht werden. Daneben finden regelmäßig Jahrestagungen mit Fortbildungsmöglichkeiten statt.
Welche Vorteile bietet eine zertifizierte Kanzlei?
Das Kanzleimanagement ist durch den TÜV Süd nach ISO 9001:2015 zertifiziert, wodurch eine nachweisbare Qualitätssicherung gegeben ist. Das bedeutet, dass die Kanzlei strukturierte Abläufe hat – etwa bei Mandantenbetreuung, Fristenkontrolle oder Dokumentation, was Fehler reduziert.
Es gibt transparente Prozesse, da klar dokumentiert werden muss, wie gearbeitet wird und für den Mandanten bedeutet dieses nachvollziehbare Schritte.
Die Zertifizierung wird im Audit jährlich überprüft und sorgt dafür, dass die Standards dauerhaft eingehalten werden. Leitender Qualitätsmanagementbeauftragter ist Herr Rechtsanwalt und Notar Alexander Schade.
Wie ist das Qualitätsmanagement und wie sind die Bewertungen?
Die Kanzlei hat ein eigenes Qualitätsmanagement, das ständig die Qualität sämtlicher Arbeitsabläufe optimiert. Aus diesem Grunde erhält jeder Mandant am Ende der jeweiligen Angelegenheit einen Fragebogen übersandt.
Bei Google gibt es über 245 Bewertungen, die fast alle 5 Sterne haben. So ergibt sich eine Durchschnittsquote von 4,8 von 5 Sternen, welches von Trustindex verifiziert ist. Dadurch wird auch die Qualität der einzelnen Anwälte deutlich, die immer wieder gelobt werden.
Kosten Anwalt
Die Gebühren richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wichtige Faktoren dabei sind
– der Gegenstandswert (Streitwert). Je höher der wirtschaftliche Wert ist, desto höher ist auch die Gebühr.
– Die Art der Tätigkeit, außergerichtliche Vertretung, Gerichtsverfahren.
– Umfang und Schwierigkeit, was bei Rahmengebühren die Höhe bestimmt.
– Auch können individuelle Honorarvereinbarungen getroffen werden (Stundenhonorar). Dieses ist insbesondere bei umfangreichen komplizierten Verfahren notwendig.
– Oftmals ist die Ersteinschätzung/Erstberatung bei uns kostenfrei wie zum Beispiel im Verkehrsrecht nach einem Unfall und im Arbeitsrecht. Sie erhalten in diesen Fällen eine kurze Einschätzung.
– grundsätzlich darf ein Anwalt keine geringeren Gebühren vereinbaren oder fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorsieht. Ein solches Unterschreitungsverbot ist verboten und in § 49b der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gesetzlich verankert.
– Gut ist immer eine Rechtsschutzversicherung, die dann die Kosten der Rechtsanwälte und auch der Gutachter, welche oft sehr teuer sind, übernehmen.
Kosten Notar
Die Kosten sind streng gesetzlich festgelegt im Gerichts-und Notarkostengesetz (GNotKG)
Wichtige Faktoren dabei sind
– Geschäftswert z.B. Kaufpreis einer Immobilie oder Höhe des Erbes
– Art des Geschäftes, Kaufvertrag, Testament, GmbH-Gründung
– eine Verhandlung über die Höhe der Gebühren ist nicht möglich. Da der Notar ein staatliches Amt ausübt, dürfen auch keine niedrigeren oder höheren Gebühren verlangt werden. Er hat diesbezüglich keinerlei Spielraum. Der Notar wird deshalb sogar regelmäßig durch einen gerichtlichen Revisor zu den Gebührenrechnungen überprüft.
Was bedeutet „Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht (OLG) i. R.“?
it Rechtsanwalt Jürgen Wagner verfügt unsere Kanzlei über einen ehemaligen Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, der heute als Rechtsanwalt tätig ist.
Herr Wagner war vor seinem Eintritt in den Ruhestand Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht und bearbeitet in unserer Kanzlei insbesondere Mandate aus den Bereichen allgemeines Zivilrecht, Versicherungsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.
Die Bezeichnung „Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht i. R.“ bedeutet, dass Herr Wagner das Richteramt nach langjähriger richterlicher Tätigkeit im Ruhestand verlassen hat und nunmehr als Rechtsanwalt tätig ist.
Die langjährige richterliche Erfahrung von Rechtsanwalt Jürgen Wagner fließt heute in die anwaltliche Beratung und Vertretung unserer Mandanten ein.