Rechtsgebiet

Sozialrecht

Rentenrecht, Schwerbehindertenrecht und Krankenversicherungsrecht

Im Sozialrecht beraten und vertreten wir Mandantinnen und Mandanten insbesondere in Hessen und Thüringen sowie bundesweit in allen wesentlichen Bereichen des Sozialrechts. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen, den Berufsgenossenschaften, den Versorgungsämtern.

Wir begleiten Sie vom Widerspruchsverfahren bis zur Vertretung vor den Sozialgerichten. Dabei vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten regelmäßig vor den Sozialgerichten in Kassel, Fulda, Gießen, Frankfurt am Main, Gotha, Nordhausen und Meiningen. Unser Ziel ist es, Ihre sozialrechtlichen Ansprüche kompetent, engagiert und konsequent durchzusetzen.

Rentenrecht – Erwerbsminderungsrente und Rehabilitation

Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung. Unsere Schwerpunkte sind die Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wir prüfen Bescheide der Deutschen Rentenversicherung und vertreten Sie im Widerspruchsverfahren sowie vor den Sozialgerichten.

Kranken- und Pflegeversicherung

Wir unterstützen Versicherte bei Streitigkeiten mit gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen. Dazu gehören insbesondere Ansprüche auf Krankengeld, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenhausbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen sowie Leistungen der Pflegeversicherung. Werden Leistungen abgelehnt, setzen wir Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich durch.

Gesetzliche Unfallversicherung

Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bei der Anerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie bei Ansprüchen auf Verletztenrente, Heilbehandlung, Rehabilitation und weiteren Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Schwerbehindertenrecht und Teilhaberecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Schwerbehindertenrecht. Wir unterstützen Sie bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB), der Anerkennung einer Schwerbehinderung, der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen sowie bei der Feststellung von Merkzeichen (z. B. G, aG, B, H). Darüber hinaus vertreten wir Sie bei Ansprüchen auf Hilfsmittel, Nachteilsausgleiche sowie weiteren Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Unsere Leistungen auf einen Blick

  • Erwerbsminderungsrente

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • Medizinische und berufliche Rehabilitation

  • Teilhabe am Arbeitsleben

  • Krankengeld

  • Heilmittel und Hilfsmittel

  • Leistungen der Pflegeversicherung

  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

  • Verletztenrente

  • Grad der Behinderung (GdB)

  • Schwerbehinderung und Gleichstellung

  • Merkzeichen

  • Widerspruchsverfahren

  • Klageverfahren vor den Sozialgerichten

Mit langjähriger Erfahrung im Sozialrecht vertreten wir Mandantinnen und Mandanten insbesondere in Hessen und Thüringen sowie bundesweit. Wir setzen uns mit fachlicher Kompetenz und persönlichem Engagement dafür ein, dass Sie die Sozialleistungen erhalten, die Ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften zustehen.

Unser Ziel ist es, Ihre sozialrechtlichen Ansprüche gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern konsequent durchzusetzen – kompetent, engagiert und mit langjähriger Erfahrung.

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