Leider glauben immer noch viele Menschen, Ehegatten würden sich in vollem Umfang gegenseitig beerben. Diese Ansicht ist jedoch falsch. Wird keine letztwillige Verfügung (Erbvertrag oder Testament) getroffen, so erben neben Ehegatten auch die Kinder. Richtig kompliziert wird es dann, wenn es sich bei den Kindern nicht um gemeinsame Kinder, sondern um einseitige Kinder handelt. Aber auch dann, wenn Kinder nicht vorhanden sind, erbt der Ehegatte nicht alles, sondern die Eltern bzw. Geschwister des verstorbenen Erben ebenfalls.
Will man, dass sich die Ehegatten gegenseitig in vollem Umfang beerben (und die Kinder beispielsweise erst nach dem Tode des Überlebenden), so muss man eine letztwillige Verfügung verfassen. Aber auch hierbei ist Vorsicht geboten, da dies mit Nachteilen bei der Erbschaftssteuer verbunden sein kann und weitere Fallstricke vorhanden sind.
Deshalb sollte man auf jeden Fall fachkundigen Rat einholen.