Rechtsanwältin

Leyla Suvermez

Tätigkeits­schwerpunkte

Arbeitsrecht – Fachanwältin für Arbeitsrecht in Bad Hersfeld

Mit Leyla Suvermez verfügt die Kanzlei über eine spezialisierte Ansprechpartnerin im Arbeitsrecht. Bereits seit 1984 ist unsere Kanzlei auf das Arbeitsrecht ausgerichtet und zählt damit zu den traditionsreichsten arbeitsrechtlich tätigen Kanzleien in Bad Hersfeld und Umgebung. Mit Rechtsanwalt Raimund Schraad stellte die Kanzlei den ersten Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bad Hersfeld. Auch die Rechtsanwälte Norbert Bätz und Raimund Schraad waren über viele Jahre im Arbeitsrecht tätig.

Das Arbeitsrecht ist in besonderem Maße durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt. Deshalb ist eine kontinuierliche Fortbildung entscheidend. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht nimmt Rechtsanwältin Leyla Suvermez regelmäßig an den gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen teil und ist mit der aktuellen Rechtsprechung und den Entwicklungen im Arbeitsrecht vertraut.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte sowie Betriebsräte in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts – sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten.


Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Kündigungsschutzrecht. Nach Erhalt einer Kündigung sollten Betroffene schnell handeln, da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten.

Nach Erhalt einer Kündigung – was ist zu beachten?

Kündigungsschutzklage: Drei-Wochen-Frist beachten

Gegen eine Kündigung kann regelmäßig nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam – selbst dann, wenn sie rechtlich fehlerhaft sein sollte.

Form der Kündigung prüfen

Eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail, SMS oder WhatsApp sind unwirksam. Außerdem muss die Kündigung im Original unterschrieben sein – entweder vom Arbeitgeber selbst oder von einer hierzu berechtigten Person.

Besonderer Kündigungsschutz

In bestimmten Fällen besteht ein besonderer Kündigungsschutz, beispielsweise bei:

  • Schwangerschaft

  • Schwerbehinderung

  • Betriebsratsmitgliedschaft

  • Elternzeit

  • Pflegezeit

Ob ein besonderer Kündigungsschutz vorliegt und welche Rechte bestehen, sollte frühzeitig geprüft werden.

Welche Kündigungsgründe gibt es?

Eine ordentliche Kündigung kommt regelmäßig nur aus folgenden Gründen in Betracht:

  • personenbedingte Kündigung

  • verhaltensbedingte Kündigung

  • betriebsbedingte Kündigung

Ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, hängt immer vom Einzelfall ab und sollte durch eine Fachanwältin für Arbeitsrecht geprüft werden.

Abfindung, Arbeitszeugnis und offene Ansprüche

Viele Kündigungen sind rechtlich angreifbar. Häufig können im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Einigung Abfindungen ausgehandelt werden, obwohl hierauf oftmals kein gesetzlicher Anspruch besteht.

Darüber hinaus prüfen wir unter anderem:

  • offene Urlaubsansprüche

  • Überstundenvergütung

  • Bonus- und Provisionsansprüche

  • Ansprüche auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

  • Freistellungen

  • Wettbewerbsverbote

Auch die rechtzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit sollte beachtet werden, damit keine Nachteile beim Arbeitslosengeld entstehen.


Beratung und Vertretung im kollektiven Arbeitsrecht

Die Fachanwältin für Arbeitsrecht Leyla Suvermez berät und vertritt regelmäßig Betriebsräte in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

  • Betriebsvereinbarungen

  • Anhörungen bei Kündigungen

  • Interessenausgleich und Sozialplan

  • Einigungsstellenverfahren

  • Arbeitszeitregelungen

  • Umstrukturierungen und Betriebsänderungen

Beratungskosten des Betriebsrates

Die erforderlichen Kosten der anwaltlichen Beratung eines Betriebsrates hat grundsätzlich der Arbeitgeber zu tragen. Unsere Kanzlei achtet auf eine ordnungsgemäße Kostenübernahme.

Vertretung in Einigungsstellen

Wir beraten und vertreten Betriebsräte auch in Einigungsstellenverfahren. Diese werden notwendig, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung über mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten erzielen können.

Da in solchen Verfahren häufig auch betriebswirtschaftliche Fragestellungen eine Rolle spielen, wird Rechtsanwältin Suvermez durch Raimund Schraad beratend unterstützt.


Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Bad Hersfeld

Unsere Kanzlei verbindet jahrzehntelange Erfahrung im Arbeitsrecht mit aktueller fachanwaltlicher Spezialisierung. Wir vertreten Mandanten aus Bad Hersfeld, Hersfeld-Rotenburg und der gesamten Region kompetent, persönlich und engagiert in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

  • Verkehrsunfall
  • Schadensmanagement
  • Gutachter
  • Kfz-Haftpflichtschäden
  • Kfz-Kaskoschäden
  • Bußgeld
    • Geschwindigkeitsübertretung
    • Abstandsverstöße
    • Lenkzeitüberschreitung
    • Überladung
  • Verkehrsstrafsachen
    • fahrlässige Körperverletzung
    • fahrlässige Tötung
    • Verkehrsunfallflucht
    • Nötigung/Beleidigung
    • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Kfz-Kauf/Leasing/Finanzierung
  • Werkstatt / Reparatur / Mängel
  • Abgasskandal
  • Kaufvertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Dienstverträge
  • Darlehensverträge
  • Schadenersatzansprüche
  • Rechte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sprachen:

  • Türkisch, Kurdisch (Muttersprache)
  • Englisch (gute Kenntnisse)
  • Französisch, Spanisch (Grundkenntnisse)

Kontakt:

Rechtsanwältin Leyla Suvermez

Sekretariat

Tel.: (06621) 5078-51
Fax: (06621) 5078-46

E-Mail:
suvermez@scheurmann-schraad.de

LEYLA SUVERMEZ

GEBOREN 1996 IN FULDA

Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg

2019
Würzburg
Erstes Juristisches Staatsexamen
2021
Fulda
Zweites Juristisches Staatsexamen
seit 2021
Rechtsanwältin
seit 2025
Fachanwältin für Arbeitsrecht
seit 2025
Fachanwältin für Verkehrsrecht