Nach dem Tod eines nahen Angehörigen erhalten Erben häufig Post von enterbten Angehörigen oder anderen Pflichtteilsberechtigten. Darin wird der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht. Viele Erben fragen sich in dieser Situation: Wie muss ich reagieren und welche Pflichten habe ich?
Wann besteht ein Pflichtteilsanspruch?
Ein Pflichtteilsanspruch besteht grundsätzlich, wenn ein naher Angehöriger – beispielsweise ein Kind oder der Ehegatte – durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Der Anspruch richtet sich gegen den oder die Erben und ist in vielen Fällen rechtlich begründet.
Welche Pflichten hat der Erbe?
Der Erbe ist verpflichtet, dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Nachlass zu erteilen. Grundlage für die Berechnung des Pflichtteils ist ein vollständiges und sorgfältig erstelltes Nachlassverzeichnis. Nur wenn sämtliche Vermögenswerte und Nachlassverbindlichkeiten vollständig erfasst sind, kann der Pflichtteilsanspruch korrekt berechnet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Erstellung des Nachlassverzeichnisses sollten unter anderem folgende Unterlagen zusammengestellt werden:
- Konto- und Depotstände zum Todestag
- Angaben zu Immobilien und sonstigem Grundbesitz
- Wertgegenstände und weitere Nachlassgegenstände
- Steuerunterlagen und Steuerbescheide
- offene Verbindlichkeiten des Verstorbenen
- Rechnungen für Bestattung und Trauerfeier
- weitere Unterlagen, die den Wert des Nachlasses belegen
Warum sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden?
Bereits bei der Erteilung der Auskünfte empfiehlt sich eine rechtliche Beratung. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Streitigkeiten über den Pflichtteil, gerichtlichen Auseinandersetzungen und vermeidbaren Kosten führen. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung hilft dabei, die gesetzlichen Auskunftspflichten ordnungsgemäß zu erfüllen und die eigenen Rechte als Erbe zu wahren.
Unsere Unterstützung im Erbrecht
Wir beraten und vertreten Erben bei der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines vollständigen Nachlassverzeichnisses, prüfen die Berechnung des Pflichtteils und begleiten Sie außergerichtlich sowie vor Gericht. So erhalten Sie frühzeitig rechtliche Sicherheit und vermeiden unnötige Konflikte im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsrecht.
Sabrina Deiseroth
Fachanwältin für Erbrecht