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Der „Widerrufsbutton“ wird verpflichtend

23. April 2026
Widerruf von Online Verträgen, KI generiert

Der Gesetzgeber stärkt erneut die Rechte von Verbrauchern im Online-Handel und sorgt für mehr Transparenz. Mit einer gesetzlichen Neuregelung wird ab dem 19. Juni 2026 ein sogenannter „Widerrufsbutton“ verbindlich eingeführt.

Bislang war es für Verbraucher oft umständlich, online abgeschlossene Verträge oder auch Versicherungspolicen zu widerrufen. In Zukunft sind Händler sowie Versicherungsunternehmen verpflichtet, eine klar erkennbare Schaltfläche bereitzustellen, über die Kunden ihren Vertrag mit wenigen Klicks widerrufen können. Der Prozess soll dabei bewusst einfach und nutzerfreundlich gestaltet sein.

Ziel ist es, den Widerruf genauso unkompliziert zu machen wie den Abschluss eines Vertrags im Internet.

Werden diese Anforderungen nicht eingehalten, kann dies erhebliche Konsequenzen haben: Unter anderem können sich Widerrufsfristen deutlich verlängern, sodass Verbraucher sich auch nach längerer Zeit noch von ungewollten Verträgen lösen können.

Die Regelung betrifft sämtliche Online-Shops, digitale Marktplätze sowie Fernabsatzverträge – einschließlich Online-Versicherungen.

Bei Fragen zum Versicherungsrecht stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Carsten Lenz, Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht