Rechtsgebiet

Medizinrecht

Medizinrecht – Fachanwalt für Medizinrecht: Kompetente Beratung und Vertretung im Gesundheitswesen

Das Medizinrecht gehört zu den anspruchsvollsten und dynamischsten Rechtsgebieten. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), weitere Leistungserbringer des Gesundheitswesens sowie Patienten sehen sich regelmäßig mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Gesetzliche Neuerungen, berufsrechtliche Anforderungen und die zunehmende Regulierung des Gesundheitswesens erfordern eine fundierte rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Medizinrecht.

Mit Alexander Schade, Fachanwalt für Medizinrecht, verfügt unsere Kanzlei über besondere Qualifikationen und langjährige Erfahrung im Gesundheitsrecht. Wir beraten und vertreten Patienten, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser, MVZ und Unternehmen des Gesundheitswesens außergerichtlich sowie vor Gerichten, Behörden, Ärztekammern und berufsständischen Institutionen.

 

Unsere Schwerpunkte im Medizinrecht

Behandlungsfehler und Arzthaftungsrecht

Ein Behandlungsfehler kann schwerwiegende gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen haben. Wir unterstützen Patienten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche nach ärztlichen Behandlungsfehlern, Aufklärungsfehlern oder Pflegefehlern. Unsere Kanzlei prüft mögliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, begleitet medizinische Begutachtungsverfahren und vertritt Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen sowie vor Gericht.

Unsere Leistungen im Bereich Arzthaftungsrecht umfassen insbesondere:

  • Behandlungsfehler
  • Aufklärungsfehler
  • Diagnosefehler
  • Geburtsschäden
  • Krankenhaushaftung
  • Schadensersatzansprüche
  • Schmerzensgeldansprüche

 

Berufsrecht und Zulassungsrecht der Heilberufe

Wir beraten Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Angehörige der Heilberufe in allen Fragen des Berufsrechts und Zulassungsrechts. Dabei begleiten wir Mandanten bei Verfahren vor Kammern, Behörden und Zulassungsgremien.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen:

  • Approbationsrecht
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Zulassungsrecht
  • Weiterbildungsrecht
  • Disziplinarrecht

 

Vertragsarztrecht (Kassenarztrecht) und Praxisführung

Das Vertragsarztrecht bildet die Grundlage der vertragsärztlichen Versorgung. Fehler bei Zulassungen, Abrechnungen oder Praxisstrukturen können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Wir beraten Ärzte und medizinische Einrichtungen umfassend bei allen Fragen des Vertragsarztrechts und Kassenarztrechts.

Dazu gehören insbesondere:

  • Vertragsarztrecht (Kassenarztrecht)
  • Zulassungsverfahren
  • Belegarztrecht
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • Chefarztrecht
  • Krankenhausrecht
  • Gebührenrecht

 

Vertragsgestaltung für Ärzte, Praxen und MVZ

Eine rechtssichere Vertragsgestaltung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg medizinischer Kooperationen. Unsere Kanzlei begleitet die Erstellung, Prüfung und Verhandlung sämtlicher Verträge im Gesundheitswesen.

Wir beraten insbesondere bei:

  • Ärztepartnerschaften
  • Gemeinschaftspraxen
  • Praxisgemeinschaften
  • Berufsausübungsgemeinschaften
  • Kooperationsverträgen
  • Gesellschaftsverträgen
  • Praxisübernahmen
  • Praxisabgaben
  • MVZ-Gründungen

 

Arbeitsrecht der Heilberufe

Im Gesundheitswesen gelten zahlreiche arbeitsrechtliche Besonderheiten. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im medizinischen Bereich.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Arbeitsverträge für Ärzte und medizinisches Personal
  • Chefarztverträge
  • Vergütungsregelungen
  • Kündigungen
  • Aufhebungsverträge
  • Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis

 

Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht und Apothekenrecht

Die regulatorischen Anforderungen im Gesundheitswesen nehmen stetig zu. Wir unterstützen Unternehmen, Apotheken und Leistungserbringer bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und vertreten ihre Interessen gegenüber Behörden und Gerichten.

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Arzneimittelrecht
  • Medizinprodukterecht
  • Apothekenrecht
  • Heil- und Hilfsmittelrecht
  • Heilmittelwerberecht

 

Arztstrafrecht und Haftungsrecht im Gesundheitswesen

Strafrechtliche Vorwürfe gegen Ärzte und andere Leistungserbringer können weitreichende berufliche Konsequenzen haben. Unsere Kanzlei verteidigt Mandanten in Ermittlungs- und Strafverfahren und berät präventiv zur Vermeidung rechtlicher Risiken.

Schwerpunkte sind:

  • Arztstrafrecht
  • Arzt- und Krankenhaushaftung
  • Abrechnungsbetrug
  • Korruptionsvorwürfe im Gesundheitswesen
  • Regressverfahren
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche

 

Werbe- und Wettbewerbsrecht der Heilberufe

Werbung im Gesundheitswesen unterliegt besonderen gesetzlichen Anforderungen. Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz oder das Wettbewerbsrecht können zu Abmahnungen und gerichtlichen Verfahren führen.

Wir beraten und vertreten insbesondere bei:

  • Werberecht für Ärzte und Heilberufler
  • Heilmittelwerberecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Abmahnungen
  • Unterlassungsansprüchen
  • Wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten

 

Fachanwalt für Medizinrecht – Ihr Ansprechpartner im Gesundheitsrecht

Das Gesundheitswesen befindet sich in einem ständigen Wandel. Unsere Kanzlei verbindet juristische Expertise mit einem tiefen Verständnis der wirtschaftlichen und organisatorischen Anforderungen medizinischer Berufe und Einrichtungen. Durch die Spezialisierung im Medizinrecht und die Qualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht bieten wir eine umfassende, praxisnahe und individuelle Beratung.

Wenn Sie Unterstützung im Arzthaftungsrecht, Vertragsarztrecht, Approbationsrecht, Krankenhausrecht, Arztstrafrecht, Apothekenrecht oder einem anderen Bereich des Medizinrechts benötigen, stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung im Medizinrecht.

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