Häufige Fragen

FAQ

Auf dieser Seite haben wir häufig gestellte Fragen, die sogenannten FAQ (engl. = Frequently Asked Questions) für Sie zusammen gestellt.

FAQ

Bereits bei der Terminvereinbarung werden Sie individuell darauf hingewiesen, welche Unterlagen zum Erstgespräch benötigt werden. Gerne übersenden Sie uns diese Unterlagen nach Terminvereinbarung vorab per E-Mail. Dann können wir Ihre Akte bereits vorbereiten und Sie vermeiden Wartezeiten.

Bei gerichtlichen Angelegenheiten benötigen wir auch den Briefumschlag, um den korrekten Zeitpunkt der Zustellung prüfen zu können.

Sollten Sie Rechtschutzversichert sein, nehmen Sie zunächst Kontakt zu Ihrer Versicherung auf, um die Schadennummer zu erhalten. Diese benötigen wir sodann zur schnelleren Bearbeitung der Deckungsanfrage.

Wenn Sie auf einem bestimmten Rechtsgebiet einen Fachanwalt beauftragen, sind Sie bestens beraten und vertreten. Der Fachanwaltstitel ist eine Gewähr für besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung.

Diesen Titel erhält nur, wer seine theoretischen Kenntnisse im Rahmen einer Prüfung bewiesen hat und nachweislich praktische Erfahrungen gesammelt hat, die über das übliche Maß der beruflichen Ausbildung hinausgehen.

Der Fachanwalt ist außerdem verpflichtet, sich pro geführter Fachanwaltschaft mindestens 15 Stunden im Jahr fortzubilden.

Ein Rechtsanwalt darf ein ihm angetragenes Mandat grundsätzlich ablehnen. In der Praxis wird er davon jedoch nur selten gebrauch machen. Im Fall von Vertretungsverboten ist der Rechtsanwalt allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, das Mandat abzulehnen. Die Mandatsübernahme steht daher zunächst immer unter Vorbehalt, weil eine abschließende Prüfung möglicher Ausschlussgründe oder Interessenkollisionen meist nicht ohne Weiteres im ersten Beratungsgespräch möglich ist. Je ausführlicher Sie Ihren Anwalt also über mögliche Ablehnungsgründe informieren, desto unwahrscheinlicher wird eine notwendige Mandatsablehnung zu einem späteren Zeitpunkt.