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	<title>News-Archiv - Scheurmann · Schraad &amp; Partner - Rechtsanwälte mbB · Notare</title>
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	<description>Rechtsanwaltskanzlei in Bad Hersfeld</description>
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	<title>News-Archiv - Scheurmann · Schraad &amp; Partner - Rechtsanwälte mbB · Notare</title>
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		<title>Verkehrsunfall? Was ist zu beachten?</title>
		<link>https://www.scheurmann-schraad.de/news/verkehrsunfall-was-ist-zu-beachten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sabrina Deiseroth]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Mar 2026 10:11:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Werden Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt, hat grundsätzlich die Versicherung des Verursachers die anfallenden Kosten der Schadenabwicklung zu tragen. Hierzu zählen neben dem Ersatz des Fahrzeugschadens, eines Schmerzensgeldes noch eine Vielzahl weiterer Ansprüche. Insbesondere haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen, einen Mietwagen bzw. alternativ Nutzungsausfall. Vorsicht ist bei dem von der Versicherung [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Werden Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt, hat grundsätzlich die Versicherung des Verursachers die anfallenden Kosten der Schadenabwicklung zu tragen. Hierzu zählen neben dem Ersatz des Fahrzeugschadens, eines Schmerzensgeldes noch eine Vielzahl weiterer Ansprüche. Insbesondere haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen, einen Mietwagen bzw. alternativ Nutzungsausfall. Vorsicht ist bei dem von der Versicherung angebotenen Schadensmanagement geboten. Es wird eine schnelle Schadensbearbeitung versprochen, diese dient jedoch weitestgehend nur dem Interesse der Versicherung. Bitte telefonieren Sie daher nicht mit der Versicherung!</p>
<p>Als ersten Schritt der Schadenabwicklung sollten Sie daher immer einen Rechtsanwalt und auch nicht die Werkstatt aufsuchen. Dessen Kosten hat die Versicherung des Verursachers auch selbst im Rahmen einer Haftungsquote zu tragen.</p>
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		<title>Erbrecht von Ehegatten</title>
		<link>https://www.scheurmann-schraad.de/news/erbrecht-von-ehegatten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[uv_ra-ss_Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Jan 2026 10:24:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Leider glauben immer noch viele Menschen, Ehegatten würden sich in vollem Umfang gegenseitig beerben. Diese Ansicht ist jedoch falsch. Wird keine letztwillige Verfügung (Erbvertrag oder Testament) getroffen, so erben neben Ehegatten auch die Kinder. Richtig kompliziert wird es dann, wenn es sich bei den Kindern nicht um gemeinsame Kinder, sondern um einseitige Kinder handelt. Aber [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Leider glauben immer noch viele Menschen, Ehegatten würden sich in vollem Umfang gegenseitig beerben. Diese Ansicht ist jedoch falsch. Wird keine letztwillige Verfügung (Erbvertrag oder Testament) getroffen, so erben neben Ehegatten auch die Kinder. Richtig kompliziert wird es dann, wenn es sich bei den Kindern nicht um gemeinsame Kinder, sondern um einseitige Kinder handelt. Aber auch dann, wenn Kinder nicht vorhanden sind, erbt der Ehegatte nicht alles, sondern die Eltern bzw. Geschwister des verstorbenen Erben ebenfalls.</p>
<p>Will man, dass sich die Ehegatten gegenseitig in vollem Umfang beerben (und die Kinder beispielsweise erst nach dem Tode des Überlebenden), so muss man eine letztwillige Verfügung verfassen. Aber auch hierbei ist Vorsicht geboten, da dies mit Nachteilen bei der Erbschaftssteuer verbunden sein kann und weitere Fallstricke vorhanden sind.</p>
<p>Deshalb sollte man auf jeden Fall fachkundigen Rat einholen.</p>
<p><em>Tilo Scheurmann, Rechtsanwalt</em></p>
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		<title>Willkommen im Team: Rechtsanwalt Jürgen Wagner</title>
		<link>https://www.scheurmann-schraad.de/news/willkommen-im-team-rechtsanwalt-juergen-wagner/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[uv_ra-ss_Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jan 2026 10:27:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt am Main i. R. Wir begrüßen unseren neuen Kollegen Jürgen Wagner in unserem Team. Er wird uns ab sofort mit seiner Kompetenz und Erfahrung aus seiner jahrelangen Tätigkeit im hessischen Justizdienst verstärken. Zuletzt war er als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main tätig und wird Ihnen nun in versicherungsrechtlichen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt am Main i. R.</strong></p>
<p>Wir begrüßen unseren neuen Kollegen Jürgen Wagner in unserem Team. Er wird uns ab sofort mit seiner Kompetenz und Erfahrung aus seiner jahrelangen Tätigkeit im hessischen Justizdienst verstärken. Zuletzt war er als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main tätig und wird Ihnen nun in versicherungsrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten in unserer Kanzlei zur Seite stehen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.scheurmann-schraad.de/news/willkommen-im-team-rechtsanwalt-juergen-wagner/">Willkommen im Team: Rechtsanwalt Jürgen Wagner</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.scheurmann-schraad.de">Scheurmann · Schraad &amp; Partner - Rechtsanwälte mbB · Notare</a>.</p>
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