Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Eheverträge

Eheverträge bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit stets der notariellen Beurkundung.

Durch Eheverträge können Sie bezüglich des Vermögens (sog. Güterstand), der Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich), des Unterhaltes und anderer Fragen Regelungen treffen. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn die gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Fall nicht sinnvoll sind. Dies ist meist der Fall, wenn  es sich um Zweitehen handelt, aus anderen Beziehungen Kinder vorhanden sind, ein Ehegatte selbständig ist oder ein Ehegatte großes Vermögen oder – umgekehrt – Schulden hat.

Einen Ehevertrag können Sie übrigens auch schon vor der Hochzeit schließen.

Wir beraten Sie einerseits, ob überhaupt ein Ehevertrag erforderlich ist, und andererseits, welche Regelungen sinnvoll sind.

Bitte bringen Sie Ihre Ausweise und ggf. Ihre Heiratsurkunde mit.


 
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