Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 02. 09. 2015

Befristete Arbeitsverträge

Aus verschiedenen Gründen können befristete Arbeitsverträge unwirksam sein:

Die Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages wurde nicht vor Ablauf der Befristung abgeschlossen. Die Vertragsbedingungen wurden bei Verlängerung verändert. Der befristete Arbeitsvertrag wurde nach Beginn des Arbeitsverhältnisses geschlossen. Die maximalen Befristungszeiten wurden überschritten. In diesen Fällen kann man gegen die Befristung klagen. Diese muss aber spätestens 3 Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses eingereicht sein. Daher ist die Überprüfung eines befristeten Arbeitsvertrages durch den Anwalt ratsam.

 
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