Änderungen im Unterhaltsrecht
Änderungen im Unterhaltsrecht Seit 01.01.2020 gibt es mehrere wichtige Neuerungen. Wie fast jedes Jahr wurden die Kindesunterhaltssätze erhöht. Diesmal wurde auch der Betrag für Studierende um monatlich 125 € angehoben.Änderungen im Unterhaltsrecht
Seit 01.01.2020 gibt es mehrere wichtige Neuerungen.
Wie fast jedes Jahr wurden die Kindesunterhaltssätze erhöht. Diesmal wurde auch der Betrag für Studierende um monatlich 125 € angehoben.
Für diejenigen, die zahlen müssen, wurden auf der anderen Seite die Selbstbehaltssätze erhöht, also der Betrag, der ihnen nach Abzug bestimmter Kosten und der Unterhaltszahlung noch verbleiben muss. Bei Erwerbstätigen, die Unterhalt für minderjährige Kinder zu zahlen haben, gelten z. B. anstelle von 1.080 € nunmehr 1.160 €. Beim Ehegattenunterhalt erfolgte für Erwerbstätige eine Erhöhung von 1.200 € auf 1.280 €.
Außerdem wurden die Kinder derjenigen entlastet, deren Eltern für eine Pflegeheimunterbringung Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Das Sozialamt darf nur etwas verlangen, wenn das Kind mehr als 100.000 € brutto jährlich an Einkünften hat.
Barbara Croll
Notarin
Fachanwältin für Familienrecht und Verwaltungsrecht