Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 04. 10. 2014

Ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ohne Ehevertrag ist es so, dass „Zugewinngemeinschaft“ besteht, bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Renten geteilt werden (Versorgungsausgleich) und – je nach den Verhältnissen – ein Ehegatte dem anderen eventuell Unterhalt zu zahlen hat. Der Zugewinn ist so auszugleichen, dass derjenige, der während der Ehe mehr dazu bekommen hat als der andere, diesem einen Ausgleich zu zahlen hat. Für Erbschaften und Schenkungen gelten Sonderregeln. Durch Ehevertrag wird in der Regel eine Begrenzung dieser Ansprüche vereinbart.

Eine Regelung zum Zugewinn ist zu empfehlen, wenn ein Ehegatte ein Unternehmen hat oder bei der Heirat verschuldet ist. Eine Gütertrennung ist jedoch nicht erforderlich, um die Haftung des einen Ehegatten für die Schulden des anderen auszuschließen.

 
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