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Bad Hersfeld 08. 09. 2020

Corona: Insolvenz und Fristen

Corona: Insolvenz und Fristen   Durch die Corona-Situation sind zahlreiche Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gekommen. Durch Gesetz vom März sind die Folgen der Corona-Pandemie

Corona: Insolvenz und Fristen

Durch die Corona-Situation sind zahlreiche Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gekommen. Durch Gesetz vom März sind die Folgen der Corona-Pandemie zunächst bis Ende September abgemildert worden. Die Antragsfrist wurde zunächst ausgesetzt. Dieses Gesetz soll jetzt bis zum 31.12.2020 verlängert werden.

Dies wird jedoch nur für Unternehmen gelten, die infolge der Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein. Denn anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestehen bei überschuldeten Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden.

 Eine weitere Änderung sieht vor, dass die Dauer bis zur Restschuldbefreiung nicht mehr sechs Jahre sein soll, sondern hier eine deutliche Verkürzung auf drei Jahre stattfinden soll. Die soll nicht nur für unternehmerisch tätigen Personen, sondern auch für Verbraucher gelten. Diese Verkürzung soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden.

 Carsten Lenz

Fachanwalt für Insolvenzrecht

 
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