Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 06. 01. 2018

Änderung Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2018

Ab Januar 2018 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft, worin der zu zahlende Unterhalt für Trennungskinder geregelt ist. Dieser ist aus der jeweiligen Einkommensstufe des barun-terhaltspflichtigen Elternteiles und dem Alter des Kindes abzulesen.

Nach der neuen Tabelle erhöht sich der Mindestunterhalt (geringste Einkommensstufe) und beläuft sich sodann für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren auf 348,00 €, im Alter von 6 bis 11 Jahren auf 399,00 € und im Alter von 12 bis 17 Jahren auf 467,00 €. Hiervon in Abzug zu bringen ist sodann noch die Hälfte des Kindergeldes, welches sich ebenfalls im Januar 2018 auf 194,00 € (statt 192,00 €) erhöht.

 

Allerdings wurden nicht nur die Bedarfssätze geändert, sondern erstmals seit 10 Jahren auch die Einkommensgruppen erhöht. Während Kinder bislang nur den Mindestunterhalt erhielten, wenn deren unterhaltspflichtiger Elternteil nur über ein Einkommen bis 1.500,00 € verfügte, erhalten sie ab sofort auch nur den Mindestunterhalt, sofern der Elternteil über ein höheres, nämlich bis zu einem Einkommen von 1.900,00 € monatlich netto verfügt. Das Verschieben der Einkommensgruppen nach oben hat daher die Folge, dass viele Kinder ab 2018 einen niedrigeren Unterhalt erhalten als bislang. Eine Überprüfung des zu zahlenden Unterhalts ist daher ratsam.

 
  • Siegel: DIRO Kanzlei
  • Siegel: Tuev