Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 15. 12. 2014

Weihnachtsgeld

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich aus Tarif–, Arbeitsvertrag oder einer „betrieblichen Übung“ ergeben. Zahlt der Arbeitgeber in 3 aufeinanderfolgenden Jahren vorbehaltslos ein Weihnachtsgeld, so entsteht ein Rechtsanspruch.

Eine Regelung in den Arbeitsverträgen, wonach Sonderzahlungen freiwillig sind, ist oftmals unwirksam, da sie eine unangemessene Benachteiligung darstellen können (BAG 14.9.2011).

Das Bundesarbeitsgericht hat auch klargestellt, dass eine Ungleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern beim Weihnachtsgeld grundsätzlich unzulässig ist. Auch darf niemand durch die Verweigerung einer Gratifikation „bestraft“ werden.

 
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