Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 08. 02. 2015

Unverschuldeter Verkehrsunfall – trotzdem zum Rechtsanwalt?

Was kostet der Unfallanwalt? Normalerweise gar nichts. Wieso?

Entweder Sie sind rechtschutzversichert, dann tragen Sie sowieso keine Anwaltskosten.
Oder Sie sind nicht rechtschutzversichert, dann trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten in der Höhe, in der Ihre Ansprüche berechtigt sind. Regulieren Sie nie selbst mit der Versicherung. Der Sachbearbeiter der Versicherung wird alles versuchen, Ihre Ansprüche aus dem Unfall zu kürzen. Dafür wurde er eingestellt und geschult. Lassen Sie nie die Werkstatt regulieren. In der Werkstatt arbeiten Kfz-Mechaniker und Verkäufer, keine Anwälte. Die Reparatur ist nur ein Teil des Schadens. Schäden wie Minderwert oder Nutzungsausfall interessieren die Werkstatt nicht. Unterschreiben Sie nie eine Abtretungserklärung. Wenn die Versicherung nicht oder nicht voll bezahlt, nützt Ihnen die Abtretungserklärung gar nichts. Kontaktieren Sie daher nach einem Unfall sofort einen spezialisierten Rechtsanwalt

 
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