Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 09. 08. 2013

Handyverbot

Ab dem 01.02.2001 ist die Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung verboten, wenn ein Fahrzeugführer hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnehmen oder halten muss.

Der Fahrer darf das Handy nicht in die Hand nehmen, solange das Fahrzeug rollt und der Motor läuft. In einem Stau oder vor Bahnübergängen muss daher der Motor abgestellt werden, um mit dem Hörer am Ohr telefonieren zu dürfen. Die neue Verordnung gilt für alle Kraftfahrer und für Radfahrer. Bei einem Verstoß ist mit einem Verwarnungsgeld von 40,00 € und 1 Punkt, bei Fahrradfahrern von 25,00 € zu rechnen.

 
  • Siegel: DIRO Kanzlei
  • Siegel: Tuev