Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 09. 08. 2013

Fahrverbot

Fahrverbote werden in den im Bußgeldkatalog vorgesehenen Fällen, wie Tempo- oder Rotlichtverstößen, als Regelfolge verhängt. Sie dauern 1 bis 3 Monate, dann erhält der Fahrer den Führerschein zurück. Führerscheinentzug droht bei schwereren Delikten wie Straßenverkehrsgefährdung, aber auch ab 18 Flensburg-Punkten. Der Führerschein ist mindestens 6 Monate weg. Dann wird er auf Antrag neu erteilt, oft erst nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). War er länger als 2 Jahre weg, muss die Fahrprüfung wiederholt werden.

Ein Fahrverbot gilt für alle Fahrzeuge. Wenn ein Fahrverbot wegen eines Verstoßes mit einem Pkw verhängt wird, muss der Betroffene auch einen Motorrad- oder Lkw-Führerschein abgeben. Ob ein Prozess gegen ein Fahrverbot aussichtsreich ist, lässt sich am besten nach Akteneinsicht beurteilen. Hier empfiehlt sich der Gang zum Anwalt, denn im Gegensatz zum Betroffenen erhält der Verteidiger stets Akteneinsicht.

 

 

 
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