Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 09. 08. 2013

Schadenabwicklung

Für den Geschädigten eines Verkehrsunfalls ist das Schadenmanagement der Versicherer ein verlockendes Angebot. Versprochen wird eine schnelle Bearbeitung, bei der alle Mühen abgenommen werden. Aber nicht im Interesse des Geschädigten. Mehr als 2 Mio. Verkehrsunfälle jährlich stellen für die Versicherer einen erheblichen finanziellen Aufwand dar.

Das Schadenmanagement beginnt mit dem Gutachter, den die Versicherung beauftragt. Er wird eher die Interessen der Versicherung vertreten und so entstehen oft niedrig angesetzte Reparaturkosten, ein im obersten Bereich angesiedelter Restwert und eine Wertminderung wird nicht ausgewiesen. Daher ist grundsätzlich ein eigener Gutachter zu beauftragen. Doch Vorsicht ist bei kleineren Schäden geboten, hier kann im Einzelfall ein Kostenvoranschlag erforderlich sein. Deshalb sollten sie als ersten Schritt der Schadenabwicklung einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sie über ihre Rechte aufklärt. Dessen Kosten muss der Versicherer übrigens im Rahmen seiner Haftungsquote tragen.    

 

Rechtsanwalt Olav Freund

Spezialist für Verkehrsrecht

 
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