Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 09. 08. 2013

Anzahlungen

Vielfach wird bei größeren Käufen vom Verkäufer eine Anzahlung gefordert, als Sicherheit dafür, dass der Vertrag durchgeführt wird und damit er mit Schadensersatzansprüchen bei Vertragstörungen aufrechnen kann.

Aufgrund der Häufungen der Insolvenzen sollte sich der Käufer aber bewußt sein, dass er im Falle der Insolvenz des Verkäufers keinen Anspruch auf Lieferung der Bestellung hat. Sein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung ist lediglich eine Insolvenzforderung, die nicht oder nur zu einem geringen Prozentsatz befriedigt wird. Das Gleiche gilt für Vorauszahlungen von Beiträgen u. ä.. Wer vorleistet, trägt immer das Insolvenzrisiko seines Vertragspartners, wenn keine anderen Sicherungsrechte für die Vorauszahlung vereinbart werden.

 
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