Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 16. 06. 2014

Kreditgebühren sind unzulässig

Viele Kunden können von ihren Banken jetzt Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Der Bundesgerichtshof hat im Mai entschieden, dass zahlreiche Klauseln in Kreditverträgen unwirksam sind. Damit bestehen Ansprüche von Tausenden von Kreditnehmern.

Die Gebühren lagen bei 1 % bis 3 % der Kreditsumme, zum Teil sind dies mehrere Tausend Euro. Soweit Banken die Ansprüche immer noch ablehnen, muss jeder Kunde sich selbst um sein Geld kümmern. In vielen Fällen muss der Betrag auch beim Gericht eingeklagt werden.

Zum Teil können Ansprüche aber verjähren, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird.
Wir beraten Sie in diesen Fragen und in allen anderen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechtes gerne.

 
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