Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 09. 08. 2013

Bankkonto bei Scheidung

Während des Zusammenlebens bestehen oft gemeinsame Konten oder Vollmachten für den anderen. Bei der Trennung ist es häufig so, dass einer die Konten „abräumt“ oder gar überzieht, und der andere der Bank gegenüber für diese Schulden einstehen muss.

Da es oftmals schwierig ist, das Geld vom anderen wiederzubekommen, sollten sofort klare Regelungen mit der Bank erfolgen:

  •     getrennte Konten eröffnen
  • gemeinsame Konten hälftig teilen und auflösen ( wenn zunächst nicht möglich, zumindest sperren)
  • Vollmachten bei der Bank widerrufen
  • Bankkarten sperren lassen
  • bei Sparbüchern der Bank nachweisbar mitteilen, dass der andere nicht (allein) verfügungsberechtigt ist


Dies gilt auch für Konten und Sparbücher der gemeinsamen Kinder, da bei Eröffnung in den Bankformularen regelmäßig der andere Elternteil bevollmächtigt wird, trotz gemeinsamen Sorgerechts allein zu handeln.

Barbara Croll
Fachanwältin für Familienrecht

 
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