Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 09. 08. 2013

Haftungsquote

Die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall ist aus Sicht der Beteiligten meist schnell geklärt. Schuld ist der Unfallgegner. Entsprechend äußert man sich dann auch gegenüber der eigenen Versicherung, was diese dankbar aufnimmt und dem Geschädigten die Haftung verweigert. Verblüfft vom Ergebnis dieser Regulierung kommen viele Geschädigte erst dann zum Anwalt. Der Unfall lange vorbei, Zeugen ohne Erinnerung und die Schäden meist schon repariert. Auch bei anscheinend eindeutigen Unfallsituationen ist daher der direkte Weg zum Rechtsanwalt ratsam.

Das Gleiche gilt, wenn eine eigene Mitverursachung in Betracht kommt. Insbesondere bei vorliegen einer Vollkaskoversicherung bietet sich dann die Möglichkeit einer optimierten Regulierung (sog. Quotenvorrecht). Aber auch dieser Weg birgt unter Stichwort Schadenminderungspflicht Risiken für den Geschädigten. Bezüglich der Chancen und Risiken kann der Anwalt wertvolle Tipps geben.

 
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