Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 14. 05. 2015

Eigenmächtiger Urlaubsantritt

Grundsätzlich legt der Arbeitgeber die zeitliche Lage des Urlaubs fest. Er muss den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers, die dringenden betrieblichen Belange und die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer berücksichtigen.

Der Wunsch des Arbeitnehmers ist besonders zu beachten, wenn dem nicht bestimmte Ausnahmetatbestände entgegenstehen. Keinesfalls darf der Arbeitnehmer eigenmächtig den Urlaub antreten. In diesem Falle kann der Arbeitgeber grundsätzlich fristlos kündigen. Daher sollte der Urlaubsantrag schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden.

 
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