Bad Hersfeld 20. 11. 2018
Bewerbungen im öffentlichen Dienst
Haben Sie sich für eine Stelle als Angestellter oder Beamter im öffentlichen Dienst beworben, und sind der Ansicht, dass die Bewerberauswahl nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, sind Sie möglicherweise in Ihrem Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 II GG verletztDanach hat jeder nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. Daraus resultiert ein Anspruch auf fehlerfreie Auswahl unter mehreren Bewerbern, wobei die Dienstherren an die Kriterien des Art. 33 II GG sowie an die von der Rechtsprechung dazu entwickelten Grundsätze gebunden sind.
Bei Verstößen gilt es schnellstmöglich die Besetzung der Stelle im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhindern und eine Neuentscheidung über die Bewerbung nach der Rechtsauffassung des Gerichts im Wege der Konkurrentenklage zu erwirken.