Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 11. 07. 2018

Digitaler Nachlass

Sind Sie in sozialen Netzwerken unterwegs, nutzen Sie E-Mail Accounts, Onlineshops oder ein Fitnessarmband? Dann sollten Sie über Ihren digitalen Nachlass nachdenken.

Nach dem Tod ist es für die Erben schwierig Ihre Daten aus dem Netz zu löschen, oft bereits schon deshalb, weil diese gar nicht wissen, wo überall Daten von Ihnen gespeichert sind. Daher sollte jeder eine Regelung über seinen digitalen Nachlass treffen. Diese kann in Form eines Testamentes oder einer Vollmacht erfolgen. Legen Sie fest, wer sich um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll und was mit Ihren einzelnen Daten geschehen soll. Insbesondere fertigen Sie eine Liste an mit den jeweiligen Benutzernamen und Kennwörtern

 
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