Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 08. 09. 2014

Unfallschadenabwicklung durch Rechtsanwalt

Werden Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt, hat grundsätzlich die Versicherung des Verursachers die anfallenden Kosten der Schadenabwicklung zu tragen.

Hierzu zählen neben dem Ersatz des Fahrzeugschadens, eines Schmerzensgeldes noch eine Vielzahl weiterer Ansprüche. Insbesondere haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen, einen Mietwagen bzw. alternativ Nutzungsausfall. Vorsicht ist bei dem von der gegnerischen Versicherung angebotenen Schadensmanagement geboten. Es wird eine schnelle Schadensbearbeitung versprochen, diese dient jedoch weitestgehend nur dem Interesse der Versicherung. Als ersten Schritt der Schadenabwicklung sollten Sie daher einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sie über ihre Rechte aufklärt. Dessen Kosten hat die Versicherung des Verursachers auch im Rahmen einer Haftungsquote tragen.

 
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