Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 01. 10. 2013

Arbeitsrechtliches Wettbewerbsverbot

Oftmals enthalten Arbeitsverträge Wettbewerbsverbote. Diese sind für den Arbeitnehmer unwirksam, wenn sie zu unbestimmt sind oder eine Karenzentschädigung fehlt bzw. diese zu niedrig ist

In diesen Fällen kann der Arbeitnehmer entscheiden, ob er eine Konkurrenztätigkeit aufnimmt oder sich an das Wettbewerbsverbot hält und die gesetzlich vorgesehene Mindestkarenzentschädigung verlangt. Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Wettbewerbsverbot ist es daher immer sinnvoll, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.

 
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