Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld

Änderungen im Wohnungseigentumsrecht

Durch das im Dezember 2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz ergeben sich einige Änderungen im Wohnungsrecht, z. B. im Hinblick auf die Durchführung baulicher Veränderungen.

Hier ist insofern eine Erleichterung eingetreten, dass diese grundsätzlich nunmehr mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können. Darüber hinaus besteht sogar ein Anspruch auf Genehmigung für privilegierte Maßnahmen wie Gebrauch durch Menschen mit Behinderung, Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, Einbruchsschutz und Anschluss an ein leistungsfähiges Telekommunikationsnetz. In diesen Fällen hat die Gemeinschaft nur noch ein Mitspracherecht über die Art und Weise der Ausführung der Maßnahme. Allerdings darf die bauliche Veränderung die Wohnanlage nicht grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer unbillig benachteiligen. Die Kostentragung bei derartigen privilegierten Maßnahmen obliegt sodann dem durchführenden Eigentümer.

 

Susanne Vogt

Rechtsanwältin

 
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