Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 09. 08. 2013

Ärger im Urlaub

Im Hotel Kakerlaken, das Essen verdorben und der Pool nicht nutzbar, ...

Glücklicherweise ist dies bei Pauschalreisen nicht die Regel. Man sollte jedoch seine Rechte kennen.

Entweder besteht die Möglichkeit, den Reisepreis teilweise zurückzufordern, wenn der Reiseveranstalter baldmöglichst auf die Mängel hingewiesen wurde. Oder man setzt ihm eine angemessene Frist, um Abhilfe zu schaffen. Läßt er diese verstreichen, muß er z. B. die Kosten für ein selbstbeschafftes Zimmer übernehmen oder im Extremfall kann die Reise abgebrochen werden.

Auf jeden Fall sollte man alles fotografieren, sich die Adressen der anderen Urlauber notieren (spätere Zeugen), sich immer an den Reiseveranstalter (nicht nur an das Hotel oder Reisebüro) wenden und sich von dessen Vertreter vor Ort alles schriftlich bestätigen lassen.

Innerhalb eines Monats nach der ursprünglich geplanten Rückkehr ist der Anspruch (am besten per Einschreiben) beim Reiseveranstalter anzumelden. Falls dieser nicht zahlt, muß wegen der Verjährungsfrist innerhalb von sechs Monaten geklagt werden.

 
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