Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 09. 08. 2013

Konkurrentenklage eines Beamten

Gegen die Beförderung eines Beamten kann in der Regel nichts mehr unternommen werden.

Bei der drohenden Beförderung eines Konkurrenten, die gegen den Grundsatz der sog. Bestenauslese verstößt (d.h. Maßstab Eignung, Leistung und Befähigung), gilt es daher, unverzüglich im Wege des Eilrechtschutzes diese Beförderung zu verhindern. Neben dem bei dem Verwaltungsgericht zu stellenden Eilantrag ist unbedingt Widerspruch gegen die Nichtbeachtung der eigenen Bewerbung einzulegen.

Anke Pagels
Rechtsanwältin

 
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