Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 09. 08. 2013

Tod beider Eltern

Wie wichtig es gewesen wäre, daß auch ein junger Mensch beizeiten seine Erbfolge testamentarisch geregelt hätte, merken meist erst dessen Erben, die sich dann mit einer Erbfolge herumplagen müssen, die unpraktisch, unnötig teuer (Erbschaftsteuer!) oder sonstwie nachteilig ist. Daher kann auch jungen Menschen nicht häufig genug geraten werden, rechtzeitig ihren Nachlaß zu regeln.

Was aber viele nicht wissen: Durch Testament kann auch geregelt werden, wer im Falle des Todes beider Eltern (bzw. des allein sorgeberechtigten Elternteils) Vormund der minderjährigen Kinder werden soll. Von dieser Regelung dürfen die Behörden nur in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen abweichen. So kann also verbindlich bestimmt werden, daß im Falle des Todes beispielsweise Onkel oder Tanten oder auch Pateneltern für das Wohl der Kinder zuständig sein sollen. Automatisch werden die Pateneltern übrigens keinesfalls zum Vormund bestellt.

 
  • Siegel: DIRO Kanzlei
  • Siegel: Tuev