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Bank- und Kapitalmarktrecht

 

 

 

 

 


Im Bereich des Bankenrechts vertreten wir sowohl Kreditinstitute wie auch Bankkunden. Unsere Beratung und Tätigkeit bezieht sich auf alle Bereiche dieses Rechtsgebietes, insbesondere die Fragen der Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Durchführung von Bank- und Wertpapiergeschäften. 

Weiterhin ist ein Schwerpunkt der Beratung bei Problemen der Kündigung der Bankkredite und der Verwertung der Sicherheiten und der Abtretung der Forderungen. Dabei wird insbesondere auch die Frage der Bürgschaften und der Grundschulden und die damit zusammenhängenden Fragen mit den sogenannten Schrottimmobilien bearbeitet. Hierzu gehört auch das Problem der Vorfälligkeitsentschädigungen und Überziehungs- und Bereitstellungszinsen. 

Im Bereich der Wertpapiergeschäfte und der Kapitalanlagen ist wesentlicher Beratungsgegenstand die Schadensansprüche aufgrund Fehlern beim Handeln mit Wertpapieren aller Art, wie beispielsweise Investmentfonds, Aktien, Renten, Zertifikaten, Optionsscheinen, Futures sowie die Prüfung und Einhaltung der Informations- und Aufklärungspflicht der Banken oder Fälle mangelnder Risikoinformation seitens des Finanzdienstleisters. Hierzu gehören auch die Durchsetzung der Ansprüche im Rahmen der Angebote der Göttinger Gruppe und der Beratung im Rahmen des Kaufs der Zertifikate, die von der Investmentbank Lehmann Brothers herausgegeben wurden