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Unser Beratungsangebot im Arbeitsrecht

 

 

 

 

 

Hierzu gehört:

» Tätigkeit für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer vor und nach Ausspruch einer Kündigung

» Führen von Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum BAG

» Komplettberatung von Arbeitgebern und Betriebsräten in allen Fragen des Arbeitsrechts Vertretung von Betriebsräten und Unternehmen in allgemeinen arbeitsrechtlichen Beschlußverfahren

» Verhandlungsführung hinsichtlich Interessenausgleich und Sozialplan

» Übernahme von Vertretungen vor und in der Einigungsstelle

» Beratung bei Abschluß und Beendigung von Entsendungs- und Auslandsarbeitsverträgen

» Gestaltung betrieblicher Altersversorgung (Beratung von Betriebsräten und Arbeitgebern bei Einschnitten in Versorgungsregelungen)

» Beratung und Vertretung von AG-Vorständen und GmbH-Geschäftsführern bei Abschluß oder Änderung des Anstellungsvertrages

» Gestaltung der Dienstverträge von Organvertretern für Aufsichtsrat oder Beirat

» Beratung und Vertretung bei Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverhältnissen von Managern (AG-Vorstand, GmbH-Geschäftsführern und leitenden Angestellten)