Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Anmeldung in das Handelsregister oder andere Register

Anmeldungen in das Handelsregister können heute nur noch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies können wir für Sie tun.

Ohnehin bedürfen die meisten anzumeldenden Erklärungen ohnehin der notariellen Beglaubigung oder Beurkundung. In jedem Fall helfen wir Ihnen gerne.

Gleiches gilt für andere Registeranmeldungen (z.B. Vereinsregister).

Wollen Sie Ihre GmbH liquidieren (auflösen), so muss auch dies notariell zum Handelsregister angemeldet werden. Informationen erhalten Sie unter http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/Aufloesung,Liquidation,Loeschung.pdf. Wir stehen Ihnen ebenfalls Rat gebend zur Seite.


 
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