Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Schuldanerkenntnisse

Sollten Sie ein Schuldanerkenntnis (gegenüber einer Bank oder einem anderen Gläubiger) benötigen, so muss dieses notariell beurkundet werden.

Bitte bringen Sie die Unterlagen mit, die Sie von Ihrer Bank oder dem Gläubiger erhalten haben, insbesondere Angaben über Höhe und Grund des Anspruches. Klären Sie bitte auch mit Ihrem Vertragspartner ab, wer die Kosten der Beurkundung tragen soll.

Bitte bringen Sie auch Ihren Ausweis mit.

 
  • Siegel: DIRO Kanzlei
  • Siegel: Tuev