· Insolvenzverfahren

 

 

 

 

 

 

Ab 01.01.2004 werden alle Verfahren, auch die vorläufigen Entscheidungen in Insolvenzverfahren hessischer Gerichte im Internet veröffentlicht.  Alle Verfahren und Entscheidungen können unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de oder www.insolvenzveroeffentlichungen.de abgerufen werden. Hier erhalten Sie auch alle wichtigen Informationen.

Da die Beantwortung von Sachstandsanfragen bei der Vielzahl der Gläubiger nicht möglich ist, können nunmehr alle Informationen wie Schlusstermine und Verteilungsmasse im Internet abgefragt werden

 

 

Daher haben wir die Veröffentlichungen in den einzelnen von uns bearbeiteten Verfahren eingeschränkt. Lediglich in Großverfahren werden Verwalterberichte und allgemeine Mitteilungen eingestellt. Bitte benutzen Sie dazu das von uns in der Anmeldung mitgeteilte Passwort. Die Meldung "Falsches Passwort" bedeutet, dass keine Informationen gespeichert sind und Mitteilungen nur über www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

 

 

 

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