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· Insolvenzverfahren |
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Ab 01.01.2004 werden alle Verfahren, auch die vorläufigen Entscheidungen
in Insolvenzverfahren hessischer Gerichte im Internet veröffentlicht.
Alle Verfahren und Entscheidungen können unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de
oder www.insolvenzveroeffentlichungen.de
abgerufen werden. Hier erhalten Sie auch alle wichtigen
Informationen.
Da die Beantwortung von Sachstandsanfragen
bei der Vielzahl der Gläubiger nicht möglich ist, können
nunmehr alle Informationen wie Schlusstermine und Verteilungsmasse
im Internet abgefragt werden |
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Daher haben wir die Veröffentlichungen in den einzelnen
von uns bearbeiteten Verfahren eingeschränkt. Lediglich in
Großverfahren werden Verwalterberichte und allgemeine
Mitteilungen eingestellt. Bitte benutzen Sie dazu das von uns
in der Anmeldung mitgeteilte Passwort. Die Meldung "Falsches
Passwort" bedeutet, dass keine Informationen gespeichert sind
und Mitteilungen nur über
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. |
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