· Informationen · Kostenrechner

 

 

 

 

 

 

Applet zur Berechnung der Kosten eines Zivilprozesses erster und
zweiter Instanz

 

 

  Ihr Browser unterstützt JAVA nicht. Deshalb ist hier auch das Applet zur Berechnung der Gerichtskosten nicht zu sehen.

 

 

- Geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert wird.

- Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter hat Anwalt".

- Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, markieren Sie das Feld "mit Beweisaufnahme" und geben Sie die geschätzten Kosten hierfür ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigen- gutachten.

- Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen wollen.