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Bad Hersfeld 29. 10. 2014

Kreditgebühren - BGH-Urteile: Keine Verjährung

Der Bundesgerichtshof hat am 28. 10. 2014 in zwei Urteilen entschieden, dass Bankkunden ihre Ansprüche gegen die Banken auch weiter geltend machen können. Die Verjährung ist noch nicht eingetreten.

Damit können zahlreiche Kunden die unrechtmäßigen Bearbeitungsgebühren aus alten Darlehensverträgen zurückfordern.
Der BGH hatte dies bereits in Urteilen vom Mai 2014 festgestellt. Jetzt wurde bestätigt, dass auch ältere Verträge aus der Zeit vor 2011 noch zu prüfen sind. Der BGH hat eine Ausnahme von der kurzen dreijährigen Verjährungsfrist gemacht.
Damit können alle Verträge aus der Zeit von 2004 bis 2011 nun auch noch überprüft werden. Bei den neueren Verträgen war dies ohnehin schon der Fall.
Eine Verjährung droht aber zum 31.12.2014. Bankkunden müssen daher nun schnell handeln und die Ansprüche geltend machen. Denn die Banken werden nicht automatisch Gebühren zurückzahlen. Betroffene sollten sich daher zügig informieren und die Forderungen stellen.
Carsten Lenz
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 
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