Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 04. 11. 2013

Rechtsschutz + Geldanlage

Neue Hoffnung für Geldanlagen – Denn Rechtsschutzversicherungen dürfen in ihren Verträgen nicht grenzenlos Einschränkungen machen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dort einige Ausschlussklauseln unwirksam sind.

Unwirksam sind Klauseln, nach denen etwa Kosten für Streitigkeiten über den Kauf von Aktien oder die Beteiligung an Fondsanlagen nicht zu übernehmen sind. Viele Versicherer hatten solche Klauseln im Kleingedruckten verwendet. Diese sind unwirksam.

Verbraucher, die problematische Geldanlagen besitzen, sollten daher genau prüfen lassen, ob sie Rechtsschutz haben. In vielen Fällen droht Ende des Jahres die Verjährung. Wir stehen Ihnen in allen Bereichen des Verbraucherrechtes gerne zur Verfügung.

 
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