Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 09. 08. 2013

Gebrauchtwagen

Sehr viele kaufen ihren Pkw als Gebrauchtwagen. Doch was passiert, wenn sich nach einiger Zeit ein Mangel an dem Fahrzeug zeigt? Bestehen gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsansprüche?

Sofern der Verkäufer ein Händler ist, muss er dem privaten Käufer die Gewähr für die Mangelfreiheit von mindestens einem Jahr geben. In diesem Fall hat der Käufer also gute Chancen, einen Mangel am Pkw beseitigen zu lassen, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Zeigt sich der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate, braucht der Käufer darüber hinaus nicht zu beweisen, dass der Mangel schon im Zeitpunkt des Erwerbs der Pkw vorlag.
Ist der Verkäufer ebenfalls Verbraucher, kann er die Mangelansprüche ausschließen. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn der Verkäufer einen Mustervertrag verwendet. In solchen vorformulierten Verträgen darf die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden nicht ausgeschlossen sein. Anderenfalls ist der gesamte Haftungsausschluss nichtig.
Sollten Sie einen Mangel an Ihrem neuen Gebrauchten feststellen, könnte ein anwaltlicher Blick in den Kaufvertrag lohnend sein.
Florian Krapoth
Rechtsanwalt

 
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