Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 09. 08. 2013

Private Krankenversicherung

Wenn keiner zahlt, zahlt der Patient?

In Zeiten von Kürzungen bei den Gesundheitskassen werden Ergänzungsversicherungen bei den "Privaten" immer mehr nachgefragt, ob Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, Zahnersatz oder sonstige Zusatzleistung, der Markt boomt im stagnierenden Versicherungssektor. Allerdings funktioniert die Abrechnung mit den "Privaten" nicht immer reibungslos. So kann es durchaus dazu kommen, dass diese die Rechnung des Arztes oder Krankenhauses nicht voll anerkennen. Und da der Patient meist einen eigenen Vertrag mit dem Arzt oder Krankenhaus geschlossen hat, droht er auf den nicht anerkannten Kosten sitzen zu bleiben. Dies muss aber nicht sein, denn die Versicherungen beziehen sich oft auf veraltete oder Einzelfallrechtsprechung zu den ärztlichen Honoraransprüchen. Der Bundesgerichthof hat hier schon eindeutig Position bezogen. Es sollte deshalb in solchen Fällen anwaltlicher Rat eingeholt werden.

 
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