Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 09. 08. 2013

Verkehrsunfall

Nicht selten kommt es zu rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen. Um Ärger, Zeitaufwand und unnötige Kosten zu vermeiden, ist folgendes zu beachten:

Geben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis ab und machen Sie keine voreiligen Aussagen zum Unfallhergang. Bei größeren Schäden rufen Sie die Polizei. Da der Unfallhergang später oft streitig wird, ist es immer ratsam, die Unfallsituation durch das Anfertigen von Fotos und Skizzen zu dokumentieren. Dazu gehört insbesondere, den Stand der Fahrzeuge unmittelbar nach dem Zusammenstoß sowie ggf. weitere Unfallspuren (Bremsspuren, Scherben usw.) festzuhalten. Vom Unfallgegner sind stets Name, Anschrift, Kfz-Kennzeichen und Haftpflichtversicherung zu notieren sowie Namen und Anschriften von Zeugen aufzuschreiben.

Um möglichem Ärger bei der Schadensregulierung mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich, die Schadensregulierung durch eine(n) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin vornehmen zu lassen.

Die Kosten des Anwalts sind regulierungsfähige Schadensersatzpositionen.

 
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