Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 09. 08. 2013

Wohnungseigentum

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit ist zum 1.7.2007 eine grundlegende Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten. Die bisher gültigen Gesetze gaben den Eigentümern wenig Spielraum. Die neue Regelung ist deutlich einfacher und vor allem flexibler.

So kann jetzt beispielsweise der Kostenverteilungsschlüssel mit einfacher Mehrheit von den Wohnungseigentümern geändert werden. Mit qualifizierter Mehrheit kann sogar die Durchführung von Renovierungen und Modernisierungen beschlossen werden. Ferner können jetzt Ansprüche, die der Wohnungseigentümergemeinschaft zustehen, leichter (gerichtlich oder außergerichtlich) durchgesetzt werden. Dadurch, dass der Verwalter nunmehr verpflichtet ist, eine vollständige Beschlusssammlung zu führen, ist es für neu eintretende Wohnungseigentümer einfacher geworden, sich über vergangene Beschlussfassungen zu informieren. Insbesondere Verwalter sollten sich daher über die neue Rechtslage ausführlich informieren.

 

Tilo Scheurmann , Rechtsanwalt

 
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