Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld 26. 07. 2013

Unterhalt für Enkel

Großeltern sind verpflichtet, für ihre Enkelkinder aufzukommen.

Hier hat sich durch das neue Unterhaltsrecht nichts geändert.

Wenn die Eltern sich beispielsweise ins Ausland abgesetzt haben oder zu geringes Einkommen haben, um den Unterhalt ihrer Kinder sicherzustellen, können die Enkel Unterhalt von den Großeltern verlangen.

Während Eltern jedoch gegenüber minderjährigen Kindern lediglich ein Betrag von 1000 € bzw 800 € (Selbstbehalt) verbleiben muss, beträgt dieser bei den Großeltern gegenüber den Enkeln aktuell 1600 €. Daher gibt es relativ wenig Fälle, in denen Großeltern tatsächlich zahlen müssen.

Alleinerziehende mit geringem Einkommen, die nicht einmal den Mindestunterhalt für die Kinder vom anderen Elternteil erhalten, sollten dennoch auf jeden Fall anwaltlich überprüfen lassen, ob nicht die Großeltern zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind.

Barbara Croll
Fachanwältin für Familienrecht

 
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