Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Bad Hersfeld

Ist der Online-Einkauf zu Weihnachten noch sicher?

Diese Frage stellen sich seit heute sicherlich viele Shopper, wenn sie das Geschenk zu Weihnachten im Internet bestellen und über das Online-Portal Paypal eine Absicherung erwarten.

Paypal dient zur Sicherung des Käufers, wenn dieser den gerade erworbenen Gegenstand nicht erhält oder die Sache erheblich von der Beschreibung im Angebot abweicht. In diesen Fällen verspricht Paypal die Rückzahlung des Kaufpreises an den Käufer.

Dieser Käuferschutz wurde heute durch zwei aufsehenerregende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16) erheblich eingeschränkt.
Laut den obersten Bundesrichtern verhindert die Rückzahlung des Kaufpreises durch Paypal an den Käufer nicht, dass der Verkäufer im Nachgang hierzu den Käufer (notfalls) gerichtlich auf Zahlung des Kaufpreises in Anspruch nimmt. Somit kann trotz Rückerstattung weiterhin eine Zahlungspflicht des Käufers bestehen.

Paypal hat heute bereits angedeutet, über die Abänderung der Richtlinien für den Verkäufer- und Käuferschutz nachdenken zu wollen.

 
  • Siegel: DIRO Kanzlei
  • Siegel: Tuev