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Abmahnung bei Internetdownload |
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Abmahnung wegen illegalem Download Ohne die Einwilligung des Rechteinhabers ist der Download eines Liedes oder sonstigen Werkes aus dem Internet strafbar und verpflichtet zur Zahlung von Schadensersatz. Der Nachweis einer Urheberrechtsverletzung ist jedoch nur schwer nachzuweisen. Daher erhält oft der Inhaber des Telefonanschlusses, über den die Internetverbindung hergestellt wurde, eine Abmahnung verbunden mit der Aufforderung, Schadensersatz und Anwaltskosten zu zahlen. Der BGH hat kürzlich entschieden, dass der Anschlussinhaber grundsätzlich dafür zu sorgen hat, dass sein Netzzugang vor unbefugtem Zugriff sicher ist. Ein Unterlassungsanspruch gegen ihn dürfte somit begründet sein. Auch hat er in der Regel die Kosten der Abmahnung zu tragen, die jedoch, so der BGH, auf 100 € begrenzt sind. Er hat aber im Allgemeinen mangels aktiver Täterschaft keinen Schadensersatz zu zahlen. Florian
Krapoth
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