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· Informationen · Pressespiegel |
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Wegeunfall |
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Grundsätzlich ist der Weg zur Arbeitsstelle oder zurück als sog.
Wegeunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung umfaßt. Dies gilt aber nur
dann, wenn keine grö-ßeren Umwege oder Unterbrechungen gemacht werden. Der
Versicherungsschutz entfällt auch, wenn nicht mehr die Fahrt zur Arbeit oder
nach Hause gewollt ist, sondern andere Ziele verfolgt werden. |
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